Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

Datum

07.11.2024

Kategorie

Bundes

Bundes

  • +++ Bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen - max. 3,5 Mio. EURO p.a. +++

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  • +++ Bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen - max. 3,5 Mio. EURO p.a. +++

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  • +++ Bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen - max. 3,5 Mio. EURO p.a. +++

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Steuerliche Forschungszulage (FZulG) – Ihre Förderung für Innovation


Seit März 2024 bietet die steuerliche Forschungszulage noch attraktivere Bedingungen für Unternehmen jeder Größe. Sie unterstützt innovative Unternehmen mit einem direkten steuerlichen Vorteil – unabhängig von Branche und Gewinnsituation.


Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Rückwirkende Förderung: Projekte ab dem 1. Januar 2020 sind förderfähig.

  • Unabhängig von Branche und Unternehmensgröße: Alle Unternehmen können profitieren.

  • Einfache Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – FuE-Bescheinigung und Finanzamtsantrag.


Das Wichtigste auf einen Blick:


Förderquote:

  • 35 % der förderfähigen Aufwendungen für Eigenforschung und Eigenleistungen

  • Auftragsforschung: 35 % auf 70 % der Auftragssumme


Bemessungsgrundlage:

  • Bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Aufwendungen pro Jahr


Maximale Forschungszulage:

  • Bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich


Förderfähige Kosten:

  • Löhne und Gehälter von FuE-Mitarbeitern

  • Eigenleistungen (fiktive Gehälter) bei Einzelunternehmen

  • 70 % der Kosten von beauftragter Auftragsforschung


Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage und investieren Sie clever in die Zukunft Ihres Unternehmens: Wir begleiten Sie von der Projektbewertung bis zur erfolgreichen Beantragung.

Bildquelle:

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Gerne unterstütze ich Dich mit weiteren Informationen sowie bei der Antragstellung. Wenn Du mehr über dieses oder andere Förderprogramme erfahren möchtest, reserviere Dir einfach einen kostenlosen Online-Erstberatungstermin: www.calendly.com/wdykiert

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