Dritter Förderaufruf für Ladeinfrastruktur

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Datum

08.09.2025

Förderaufruf für Ladeinfrastruktur
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Förderaufruf für Ladeinfrastruktur
  • Voraussichtlicher Antragsbeginn 29.09.2025 bis 31.10.2025

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  • Voraussichtlicher Antragsbeginn 29.09.2025 bis 31.10.2025

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  • Voraussichtlicher Antragsbeginn 29.09.2025 bis 31.10.2025

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2,5 Mio. EURO - dritter Förderaufruf für Ladeinfrastruktur


Antrag vom 29.09. bis 31.10.2025


 Der Freistaat Bayern fördert den Ausbau nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte für den E-Straßengüterverkehr mit 2,5 Mio. EURO. Gefördert wir die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern oder leistungsstärkeren Steckerstandards inklusive des dafür notwendigen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation.


Voraussetzungen:

a.      Ladestandort in Bayern

b.      Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen

c.      Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren

d.      Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides.


Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises. Die Höhe des Zuschusses wird bekannt gegeben, sobald der Förderaufruf gestartet wurde.


Voraussichtlich am 29.09. startet der dritte Förderaufruf. Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragsbewertung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel in absteigender Reihenfolge aller Anträge nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“.

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