Forschungsförderung - Forschungszulage

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Steuerliche Förderung für Ihr F&E-Vorhaben


Die steuerliche Forschungszulage (FZUL) ist das wichtigste Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen jeder Größe - vom Start-up bis zum etablierten Mittelständler. Gefördert werden bis zu 35% der förderfähigen Personalkosten, inklusive anteiliger Auftragsforschungskosten, mit einem maximalen Fördervolumen von bis zu 3,5 Mio. EURO pro Jahr.


Wichtig ist: Forschung und Entwicklung bedeutet nicht zwingend Laborarbeit. Förderfähig sind auch Software-, Prozess- und Dienstleistungsentwicklungen, sofern Sie die Kriterien von experimenteller oder industrieller Forschung erfüllen.


Ihre Checkliste zur Projektselbsteinschätzung

Um Mandanten eine praxisnahe Selbsteinschätzung zu ermöglichen, habe ich eine Checkliste mit Punktesystem entwickelt. Sie orientiert sich an den vier Kernkriterien der BSFZ-Prüfung:

  • Neuartigkeit – Werden neue Erkenntnisse erwartet?

  • Schöpferische Ungewissheit – Gibt es echte technische, wissenschaftliche oder methodische Hürden?

  • Systematik – Wird das Projekt planmäßig und methodisch durchgeführt?

  • Übertragbarkeit – Lässt sich das Ergebnis auf andere Anwendungen oder Unternehmen übertragen?

Am Ende ergibt sich eine klare Indiktion, ob Ihr Vorhaben gute Chancen auf Förderung hat. Zusätzlich enthält die Checkliste eine Kurz-Wettbewerbsanalyse, mit der Sie prüfen, wie stark sich Ihr Projekt vom Stand der Technik abhebt und welche Alleinstellungsmerkmale besonders förderrelevant sind.


Ihr persönliches Exemplar anfordern

Wenn Sie Ihre eigene Checkliste erhalten möchten, senden Sie mir einfach eine kurze E-Mail.
Ich stelle Ihnen die Unterlagen kostenlos zur Verfügung – als fundierte Grundlage für Ihren Forschungszulagen-Antrag une eine realistische Projektselbsteinschätzung. Weitere Informationen (incl. FAQs) zur steuerlichen Forschungszulage finden Sie auf meiner Homepage.

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