Suche
Suche

Gründerwoche 2018 – Starthilfe Gründungszuschuss

Kostenloser Informationsabend zum Thema Gründungszuschuss

25.10.18
Gründerwoche 2018 – Starthilfe Gründungszuschuss

Gründerwoche 2018  – Starthilfe Gründungszuschuss

Im Rahmen der diesjährigen bundesweiten Gründerwoche veranstalte ich am 14. November 2018  den kostenlosen Informationsabend Starthilfe Gründungszuschuss. Den Gründungszuschuss kann man beantragen, wenn man die Arbeitslosigkeit (ALG I) aktiv beendet und im Vollerwerb eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Er soll nach der Gründung die soziale Absicherung sicherstellen. Was bedeutet soziale Absicherung?

Der Gründungszuschuss entspricht dem ALG I zzgl. einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 EURO und wird für 6 Monate gewährt. Danach kann man für weitere 9 Monate die Pauschale in Höhe von 300 EURO beantragen. Insgesamt kann der Gründungszuschuss, je nach Höhe des ALG I – Anspruches, bis zu 19.000 EURO betragen. Dabei handelt es sich um einen steuerfreien und nicht-rückzahlbaren Zuschuss. Was muss ich während der Bezugsdauer beachten? 

Seit 2012 haben Sie auf den Gründungszuschuss keinen Rechtsanspruch mehr. Er wurde von der damaligen Bundesregierung in eine sogenannte Ermessensleistung umgewandelt. Was heißt Ermessensleistung? 

Oft bekomme ich zu hören, dass der zuständige Sachbearbeiter / die zuständige Sachbearbeiterin versucht einem “den Wind aus den Segeln zu nehmen” und auf den Vermittlungsvorrang verweist. In der Tat ist die Zahl der Bewilligungen mit der o.g. Gesetzesänderung (Umwandlung in eine Ermessensleistung) dramatisch eingebrochen. Früher erhielten pro Jahr ca. 150.000 Gründerinnen und Gründer eine Bewilligung,  aktuell werden weniger als 20.000 Anträge pro Jahr genehmigt. Was bedeutet der Vermittlungsvorrang genau?

Trotzdem sollte man sich nicht entmutigen lassen! Es besteht zwar für den Gründungszuschuss kein Rechtsanspruch mehr, aber man hat in jedem Fall den Anspruch, den Antrag zu stellen. D.h. den Antrag kann man in jedem Fall stellen – er muss ordnungsgemäß geprüft werden (die Antragstellung darf nicht verweigert werden) – aber man hat keinen Anspruch auf Bewilligung. Für die Antragstellung benötigt man u.a. einen Businessplan, eine Finanzplanung und eine Tragfähigkeitsbescheinigung incl. einer Stellungnahme. Was ist das und wo bekommt man eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Starthilfe Gründungszuschuss

All diese Fragen und eine ganze Reihe vieler nützlicher Praxistipps gebe ich am 15. November 2018 in meinem Vortrag Starthilfe Gründungszuschuss.

  • Beginn: 18.00 Uhr – voraussichtliches Ende: 20.00 Uhr
  • Anzahl Plätze 6
  • Anmeldung per Email an: wdykiert@dykiert-beratung.de
  • Eintritt kostenlos
  • Ort: Eduard-Schmid-Straße 29, 81541 München

Übrigens: Ich habe über 150 Gründerinnen und Gründern bei der Vorbereitung der Unterlagen und bei der Antragstellung (incl. Tragfähigkeitsbescheinigung) unterstützt und bisher wurden nur 2 Anträge  abgelehnt!

Suchworte

Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows
29.01.16 Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.

 

Weiterlesen >
Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt
27.08.14 Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt

ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!

Weiterlesen >