Gruendernews und KMU-Informationen
Neben den klassischen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es für Gründer*innen aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss. Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss wurde im Jahr 2012 abgeschafft und stattdessen in eine sog. Ermessensleistung geändert. Gleichzeitig kürzte die Agentur für Arbeit das Budget für den Gründungszuschuss um zwei Drittel. Seit dieser Zeit sank die Zahl der Bewilligungen bundesweit erheblich. Viele Gründer*innen und Gründer sehen deshalb wenig Aussicht auf Erfolg bzw. stellen sich die Frage: Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?
Seit dem 14. August 2019 ist die dykiert beratung ein zertifizierter Bildungsträger – d.h. unsere Beratungsleistungen wurden von der TÜV Süd Management Service GmbH hinsichtlich ihrer Qualitätsrichtlinien geprüft und zertifiziert. Diese Zertifizierung war Voraussetzung um ein neues Beratungsangebot (AVGS-Gründungsberatung) zu entwickeln: ein individuelles Einzelcoaching mit einem festen Curriculum für Gründer*innen aus der Arbeitslosigkeit.
Diese neue Coachingmaßnahme (AVGS-Gründungsberatung) wurde ebenfalls von der TÜV Süd Management Service GmbH hinsichtlich Lehrplan und Lerninhalte, Arbeitsmittel, Umfang und Qualitätsrichtlinien geprüft und zertifiziert. Damit kann die dykiert beratung eine sog. zugelassene Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AbE) nach dem Recht der Arbeitsförderung anbieten: Zertifikat 12 722 58422/01 TMS
Innovative und nachhaltige sind unser Anliegen und Deine Zukunft. Du planst Dein eigenes Startup? Als Dein Startup-Coach biete ich Dir auf meinem YouTube-Kanal Startup-Coach eine Menge Tipps an. Egal ob Du noch in der Ideenphase steckst oder schon erste konkrete Schritte unternommen hast. Ich berate seit über 25 Jahren mittelständische Unternehmen bei Wachstums- bzw. Festigungsthemen und coache seit 15 Jahren Gründerinnen und Gründer.
Im Rahmen der diesjährigen bundesweiten Gründerwoche veranstalte ich am 14. November 2018 (Beginn: 18.00 Uhr) den kostenlosen Informationsabend Starthilfe Gründungszuschuss. Den Gründungszuschuss kann man beantragen, wenn man die Arbeitslosigkeit (ALG I) aktiv beendet und im Vollerwerb eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen dieses Vortrages gebe ich einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzung, beantworte Fragen und natürlich erhalten Sie viele nützliche Praxistipps.
Im Rahmen der Gründerwoche 2017 fand am 15.11.2017 unser kostenloser Vortragsabend Fit4start your business mit 6 Expertenvorträgen rund ums Thema Existenzgründung statt.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!