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KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.

03.05.22
KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Die ersten beiden Programme sind startklar!

  1. KfW-Sonderprogramm UBR 2022 startet am 09.05.2022 (befristet bis 31.12.2022)
  2. Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme. Anträge können seit dem 29.04.2022 gestellt werden (befristet bis 31.12.2022)

Das antragstellende Unternehmen muss nachweislich durch die Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine betroffen sein: Umsatzrückgang, Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland, Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte, Schließung von Produktionsstätten, besonders hohe Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten (Energiekostenanteil mind. 3 % vom Jahresumsatz).

Eckpunkte des KfW-Sonderprogramm UBR 2022:
Wer? Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung
Was? Investitions- und Betriebsmittelkredite bis 100 Mio. im Standardverfahren; großvolumige Kredite via Konsortialfinanzierungen
Wie? Hausbankprinzip; 80% Haftungsfreistellung (Unternehmen bis max. 500 Mio. EURO Jahresumsatz) und 70% Haftungsfreistellung (Unternehmen über 500 Mio. EURO Jahresumsatz); Kredite mit max. 6 Laufzeit, bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, 6 Jahre Zinsbindung, vergünstigter Zinssatz.

Eckpunkte Programmerweiterung der Bürgschaftsbanken:
Wer? Kleine und mittlere Unternehmen mit Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. EURO
Was? Betriebsmittel- und Investitionsmittelkredite; Bürgschaftsquote beträgt i.d.R. 80 %.

Eckpunkte Großbürgschaftsprogramm:
Wer? Unternehmen ab 20 Mio. EURO Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. EURO Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.
Was? Betriebsmittel- und Investitionsmittelkredite; Bürgschaftsquote beträgt i.d.R. 80 %.
(Quelle: KfW-Presserklärung 03.05.2022)


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