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Gruendernews und KMU-Informationen

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02.07.20
Überbrückungshilfe Corona

Die Überbrückungshilfe Corona ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe Corona  enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020. 

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08.04.20
Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten

Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten

Zur Bewältigung stellen Bund, Länder und Gemeinden umfassende Finanzierungshilfen zur Verfügung. Wir haben (Stand 24.03.2020) die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und die wesentlichen Links zu den jeweiligen Seiten der Ministerien bzw. Ansprechpartnern zusammengefasst.

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04.04.20
Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in der Krise

Unternehmen  die aufgrund der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, können bei der BAFA einen Antrag auf Beratungsleistungen stellen. Die Kosten werden zu 100 Prozent (bis max. 4.000 EURO) bezuschusst. Anträge können online gestellt werden; die Berater müssen bei der BAFA gelistet sein (unsere BAFA-ID: 131361). (Stand 05/2020: Das Programm wurde von der BAFA eingestellt) – Alternativ dazu ist weiterhin der Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgepräch (per Telefon oder in unserem persönlichen Videokonferenzraum).

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13.03.20
Coronavirus – Bayerische Finanzierungshilfen

Die Bayerische Staatsregierung bzw. das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie haben kurzfristig ein Maßnahmenpaket mit Finanzierungshilfen für KMUs, die von dem Coronavirus betroffen sind, geschnürt.

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