Gruendernews und KMU-Informationen
Die Überbrückungshilfe Corona ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe Corona enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.
Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten
Zur Bewältigung stellen Bund, Länder und Gemeinden umfassende Finanzierungshilfen zur Verfügung. Wir haben (Stand 24.03.2020) die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und die wesentlichen Links zu den jeweiligen Seiten der Ministerien bzw. Ansprechpartnern zusammengefasst.
Unternehmen die aufgrund der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, können bei der BAFA einen Antrag auf Beratungsleistungen stellen. Die Kosten werden zu 100 Prozent (bis max. 4.000 EURO) bezuschusst. Anträge können online gestellt werden; die Berater müssen bei der BAFA gelistet sein (unsere BAFA-ID: 131361). (Stand 05/2020: Das Programm wurde von der BAFA eingestellt) – Alternativ dazu ist weiterhin der Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgepräch (per Telefon oder in unserem persönlichen Videokonferenzraum).
Die Bayerische Staatsregierung bzw. das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie haben kurzfristig ein Maßnahmenpaket mit Finanzierungshilfen für KMUs, die von dem Coronavirus betroffen sind, geschnürt.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!