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Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten

Viele kleinere und mittlere Unternehmen geraten aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Bund, Länder und Kommunen stellen Finanzierungshilfen zur Verfügung bzw. in Aussicht.

08.04.20
Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten

Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten

Aufgrund der Coronakrise geraten gerade kleine und mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten. Viele von ihnen verfügen nicht über ausreichend liquide Mittel um die Coronakrise zu überdauern. Um die Auswirkungen der Coronakrise abzumildern stellen Bund, Länder und Kommunen umfassende Finanzierungshilfen zur Verfügung.

Aktuell gibt es fünf verschiedene Formen der Unterstützung:

  • Nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Soforthilfe “Corona-Soforthilfe”
  • Geförderte Darlehen
  • Steuererleichterungen
  • Vereinfachtes Antragsverfahren für Kurzarbeit
  • Vereinfachter Zugang zu ALG II und Kündigungsschutz 
  • Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Soforthilfe in der Coronakrise – Unternehmen in Schwierkeiten

Die Corona-Soforthilfe vom Bund richtet sich speziell an Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe. Die finanzielle Soforthilfe beträgt entweder 9 TEURO oder 15 TEURO (je nach Anzahl der  Beschäftigten). Weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf der Seite des BMWi.

Der Freistaat Bayern stellt ebenfalls eine Soforthilfe Corona zur Verfügung. Die Antragstellung ist sehr einfach, der Antrag ist bei der zuständigen Kommune oder Bezirksregierung einzureichen. Alle Informationen dazu finden Sie direkt auf der Seite des Bayerischen Staatsregierung.

Geförderte Darlehen

Der Bund stellt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm zur Verfügung. Das beinhaltet eine verbesserte Risikoübernahme bei Krediten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Betriebsmittel mit 90% Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen); größere Unternehmen mit 80% Haftungsfreistellung. Die Zinsen betragen zwischen 1% und 1,46% für KMUs sowie 2% und 2,12% für größere Unternehmen. Die Antragsprozesse wurden extrem vereinfacht. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank.

Der Freistaat Bayern stellt über die Landesförderanstalt Bayern (LfA) Finanzierungshilfen zur Verfügung. Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote (Universalkredit und/oder Bürgschaft) in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Steuererleichterungen

Um die notwendige Liquidität des Unternehmens aufrecht zu erhalten, können die Unternehmen Steuererleichterungen beantragen. Man kann entweder einen Antrag auf zinslose Stundung oder auf Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragen. Stimmen Sie sich bitte in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater ab.

Vereinfachtes Antragsverfahren für Kurzarbeit

Unternehmen können bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Auf ihrer Internetseite hat die Agentur für Arbeit Videos veröffentlicht, wie man Kurzarbeitergeld beantragen kann. Mehr Informationen dazu können auf der Seite der Agentur für Arbeit nachgelesen werden.

Vereinfachter Zugang zu ALG II und Kündigungsschutz 

Solo-Selbständige im Kreativbereich (Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft) können neben den genannten Soforthilfen einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung (ALG II) stellen. Darüber hinaus können sie bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen.

Mieterinnen und Mietern, die von der Coronakrise betroffen sind, kann bei Mietrückständen vorübergehend nicht gekündigt werden.

Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Lediglich die Soforthilfen können sehr unbürokratisch beantragt werden. Die verschiedenen Darlehensprogramme der KfW bzw. LfA setzen voraus, dass die Hausbanken grundsätzlich bereit sind, das Unternehmen durch die Krise zu begleiten. Dafür kann es notwendig sein, dass die Hausbank folgende Unterlagen fordert:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vor der Coronakrise; ggf. letzter Jahresabschluss
  • Übersichtliche Zusammenstellung des Liquiditätsbedarfs
  • Positive Fortsetzungsprognose (Kurzkonzept) für die Zeit nach der Coronakrise
  • Planungsrechnung für die Zeit nach der Coronakrise

Coronakrise – Unternehmen in Schwierigkeiten können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Beratungsförderung stellen. Sie bekommen einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent (max. 3.000 EURO) des Beraterhonorars. 

Die dykiert beratung ist seit vielen Jahren bei der BAFA gelistet; unsere BAFA-ID lautet 131361

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Mehr Informationen zur BAFA-Beratungsförderung ⇐

Direkter Link direkt zum BAFA-Antrag ⇐

 

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