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Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in der Krise

Bund, Länder und Gemeinden stellen kleinen und mittleren Unternehmen umfassende Finanzierungshilfen zur Verfügung um die Auswirkungen der Coronakrise abzufangen. Beratungskosten werden zu 100 Prozent bezuschusst. (Stand 05/2020: Das Programm wurde von der BAFA eingestellt)

04.04.20
Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in der Krise

Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in der Krise

Über den Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in der Krise können kleine und mittlere Unternehmen (KMU´s) u.a. Unterstützung bei der Beantragung von staatlichen Finanzierungshilfen beantragen. Antragsberechtigt sich auch Angehörige der Freien Berufe (Kultur- und Kreativbranche). Sofern im Rahmen der Coronakrise staatlich geförderte Darlehen zur Risikoentlastung (der Hausbanken) beantragt werden sollen, setzt dies die Bereitschaft der Hausbank voraus. Diese fordern in Regel folgende Unterlagen:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vor der Coronakrise; ggf. letzter Jahresabschluss
  • Übersichtliche Zusammenstellung des Liquiditätsbedarfs
  • Positive Fortsetzungsprognose (Kurzkonzept) für die Zeit nach der Coronakrise
  • Planungsrechnung für die Zeit nach der Coronakrise

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise, in Schwierigkeiten geraten sind, einen 100%igen Zuschuss (max. 4.000 EURO) zu den Beratungskosten beantragen. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

WER DARF BERATEN?

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (QM-Nachweis) hochladen. Die dykiert beratung ist der bei der BAFA als Berater gelistet – unsere Berater-ID lautet 131361.

Die Antragstellung erfolgt online – ergänzende Hinweise (incl. Ausfüllhinweise) können Sie in dem entsprechende Merkblatt nachlesen. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. 

AKTUALISIERUNG: Der Beratungskostenzuschuss für Unternehmen in der Krise” wurde im Mai 2020 von der BAFA eingestellt. Alternativ dazu kann das bisherige Förderprogramm “Unternehmen in Schwierigkeiten” (90 Beratungszuschuss) beantragt werden. 

Antrag BAFA-Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten ⇐

 

 

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