Coronavirus – Bayerische Finanzierungshilfen
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat kurzfristig ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen geschnürt, die aufgrund des Coronavirus Umsatzeinbußen erlitten haben bzw. aktuell erleiden und bayerische Finanzierungshilfen benötigen. Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern und verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung.
Ziel der Finanzierungshilfen: Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.
Finanzierungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Aber auch Steuerstundungen und Kurzarbeitergeld können beim zuständigen Finanzamt bzw. bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Förderprogramme zusammengestellt! Sie können sich die Informationen auf einer Seite zusammengefasst hier herunterladen oder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachlesen. Wenn Sie zu diesen ganz aktuellen Förderprogrammen oder zu weiteren öffentlichen Finanzierungsangeboten oder Fördermittelprogrammen Fragen haben, können Sie gerne mit uns einen kostenlosen Erstberatungstermin vereinbaren.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!