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Wie beantrage ich den Gründungszuschuss

Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss

11.10.19
Wie beantrage ich den Gründungszuschuss

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Der Wechsel von einem sozialversicherungspflichtigen Job in die Selbständigkeit ist ein wichtiger Schritt. Bevor man sich dafür entscheidet, sollte man sein Gründungsvorhaben gründlich geplant und durchdacht haben. Auch die beste Unternehmensidee benötigt eine gewisse Anlaufzeit. Das heißt es kann am Anfang etwas länger dauern bis man ausreichend Umsätze erzielt und seine privaten Lebenshaltungskosten darüber finanzieren kann.

Entweder man verfügt für diese Anlaufphase über ausreichend Eigenkapital oder man benötigt Fremdkapital bzw. sucht nach Fördermitteln.

Neben den klassischen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es für Gründer*innen aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss. Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss wurde im Jahr 2012 abgeschafft und stattdessen in eine sog. Ermessensleistung geändert. Gleichzeitig kürzte die Agentur für Arbeit das Budget für den Gründungszuschuss um zwei Drittel. Seit dieser Zeit sank die Zahl der Bewilligungen bundesweit erheblich. Viele Gründer*innen und Gründer sehen deshalb wenig Aussicht auf Erfolg bzw. stellen sich die Frage: Wie beantrage ich den Gründungszuschuss? Was sind die formalen Voraussetzungen für den Gründungszuschuss?

Formale Voraussetzungen

  • Ein nahtloser Wechsel von der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in die Selbständigkeit im Vollerwerb schließt den Gründungszuschuss aus. Das heißt man muss mindestens einen Tag tatsächlich Arbeitslos gemeldet sein.
  • Der Antragsteller / die Antragstellerin muss einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) von mindestens 150 Tagen haben.
  • Die Selbständigkeit muss im Vollerwerb, das heißt mindestens 40 Stunden pro Woche, ausgeübt werden. Für eine Gründung im Nebenerwerb kann kein Gründungszuschuss beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Tragfähiger und aussagekräftiger Businessplan
  • Finanzplan mit einer Rentabilitätsplanung über drei Jahre
  • Tragfähigkeitsbescheinigung incl. ausführlicher Stellungnahme (ausgestellt von einer sachkundigen Stelle)
  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung / Anmeldung zur steuerlichen Erfassung

Höhe des Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen beantragt bzw. ausgezahlt. Der Gründungszuschuss entspricht dem eigentlichen monatlichen Arbeitslosengeld zuzüglich weiterer 300 EURO pro Monat. In der ersten Phase wird der Gründungszuschuss für sechs Monate bewilligt. Für die Phase zwei wird ein Verlängerungsantrag  gestellt.  Diese Phase dauert neun Monate und die Höhe beträgt 300 EURO pro Monat. Der Gründungszuschuss ist ausschließlich zur sozialen Absicherung vorgesehen (nicht zur Finanzierung betrieblicher Aufwendungen)!

Wissenwertes

Der Gründungszuschuss ist eine sogenannte Ermessensleistung, das bedeutet es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung.  Für den Antrag wird der Vermittlungsvorrang geprüft . Das heißt, es wird geprüft ob eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit möglich gewesen wäre oder nicht.

Praxistipp 1: Wie beantrage ich den Gründungszuschuss

Bevor Du mit der Selbständigkeit sofort im Haupterwerb startest, überlege Dir ob es Sinn macht sie nicht zunächst im Nebenerwerb aufzubauen. Das hätte den Vorteil, dass Du weiterhin Arbeitslosengeld (ALG I) beziehst und dass die Agentur für Arbeit Deine Kranken- und Sozialversicherungsbeträge übernimmt.

Die Ausübung einer Nebenerwerbstätigkeit ist ein Rechtsanspruch! Voraussetzung dafür ist, dass zwei “Spielregeln” eingehalten werden:

  1. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 14,9 Stunden (!) nicht übersteigen.
  2. Der monatliche Zuverdienst darf nicht mehr als 165 EURO Gewinn betragen.

Praxistipp 2: Wie beantrage ich den Gründungszuschuss

Kommuniziere mit der Agentur für Arbeit offen und ehrlich. Binde Deinen Sachbearbeiter/Deine Sachbearbeiterin in Deine Planung ein und informiere sie rechtzeitig über Deine nächsten geplanten Schritte.

Nimm Dir für die Vorbereitung der Unterlagen und die Beantragung ausreichend Zeit! Wenn Du Unterstützung beim Business- und Finanzplan oder Hilfe bei allgemeinen Gründungsthemen benötigst, kannst Du bei der Agentur für Arbeit einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit bekommen. Diese Coachingmaßnahme wird entweder als Gruppen- oder als Einzelcoaching genehmigt. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten zu 100 Prozent.

Alternativ kannst Du bei den Kammern (IHK oder HWK) das Bayerische Vorgründungscoaching beantragen. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden 70 Prozent der Beratungskosten vom Freistaat übernommen.

Mehr Informationen zu der Frage “Wie beantrage ich den Gründungszuschuss” bekommst Du in einem kostenlosen Erstberatungstermin. Zusätzlich kannst Du Dir auch mein entsprechendes Video-Tutorial ansehen.

 

 

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